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FULL-SERVICE

Kostensparend lizensieren

Sie benötigen Verpackungslizenzen und Ihnen fehlt der Durchblick im Verpackungsdschungel? Keine Sorge, schon ab 25 € im Jahr kümmern wir uns um die entsprechenden Lizenzen für Sie.

Gemeinsam mit dem Grünen Punkt möchten wir Verpackungsrecycling und Nachhaltigkeit im Onlinehandel mehr in den Fokus rücken. Als Onlinehändler müssen Sie sich an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem beteiligen. Hier gilt es den Überblick zu behalten und wichtige Fragen und Begriffe zu den Verpflichtungen zu klären.

Hersteller

Sind Sie selbst Hersteller Ihrer verkauften Ware, so müssen alle Verpackungen, mit denen die Artikel verpackt und dann an private Endverbraucher versendet werden, an dem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem eines dualen Systems angemeldet werden.

Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen empfindliche Geldbußen.

Warenbezug aus Deutschland

Beziehen Sie Ware bei inländischen Produzent bzw. Händler, die bereits verpackt ist, müssen diese Verpackungen nicht beteiligt werden.

Erst wenn Sie Verpackungen oder Verpackungsbestandteile hinzufügen und dann an Ihre Kunden versenden, sind Sie in der Pflicht, diese auch an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen.

Warenbezug aus dem Ausland

Importieren Sie bereits verpackte Ware aus dem Ausland, sind Sie verpflichtet, diese Verpackungen an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen, sofern Sie strong bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich strong sind.

Auch hier müssen alle Verpackungsbestandteile, die Sie selbst noch hinzufügen, ebenfalls beteiligt werden.

Versand an Unternehmen (b2b)

Unternehmen wie Gaststätten, Tankstellen, Krankenhäuser oder Verwaltungen werden wie private Endverbraucher, als sogenannte vergleichbare Anfallstellen, behandelt.

Alle Verpackungen, in die Ware verpackt bzw. alle Verpackungen oder Verpackungsbestandteile, die den Waren hinzufügt und die an ein solches Unternehmen versendet werden, müssen ebenfalls lizenziert werden.

Versand aus dem Ausland nach Deutschland (b2c)

Wenn Sie verpackte Waren aus dem Ausland an private Endverbraucher in Deutschland exportieren, sind Sie in der Pflicht, diese Verpackungen inklusive der Versandverpackungen an einem Erfassungs-, Verwertungs- und Recyclingsystem zu beteiligen.

Auch hier sind Sie bei Grenzübertritt rechtlich für diese Ware verantwortlich.

Lizenzierung mit VerpackGo

Die Berechnung und Meldung Ihrer Verpackungslizenzen war noch nie so einfach wie mit unserem Tool VerpackGo. So leisten Sie nicht nur Ihren individuellen Beitrag zum Klimaschutz, sondern zeigen mit dem Umwelt-Zertifikat und einem Online-Label des Grünen Punktes auch Ihren Kunden, wie ernst Sie dieses Thema nehmen.